Wenn es nach unserem Ständerat geht, so soll es den freien Bargeldverkehr in der Schweiz nur noch eingeschränkt geben. Bargeldzahlungen grösser als Fr. 100'000.- sollen verboten werden. Dies um die Geldwäscherei im Rahmen der FATF-Richtlinien zu bekämpfen.
Es ist richtig, im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung konkreten Hinweisen nachzugehen und kriminelles Handeln zu unterbinden.
Allerdings sollte der ehrliche Bürger nicht unter der "Internationalen Anti-Steuerflucht-Paranoia" leiden.
Ich sehe diese Gefahren:
- Der unbescholtene Bürger wird in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt und unter Generalverdacht gestellt. Bisher legale Transaktionen zwischen Privatpersonen werden durch das Verbot der Bargeldtransaktion institutionalisiert und im Extremfall für den Staat einsehbar. Das ist eine unerwünschte Verletzung der Privatsphäre.
- Durch den schrittweisen Zwang, vom Bargeld wegzukommen, verliert der Sparer die Hoheit über sein Geld. Er kann einfacher enteignet werden. Im Falle einer Staatspleite könnte ein Staat anordnen, dass Bankguthaben, die eine gewisse Grösse übersteigen, eingezogen werden. Die Banken müssten dies dann bei den Konti Ihrer Kunden anwenden. Durch das halten von Bargeld kann sich der Sparer einer solchen Praxis entziehen. Wird nun der Bargeldverkehr eingeschränkt, so werden auch die Bargeldbestände in den Händen der Bürger abnehmen, und der Zugriff des Staates auf unser Geld steigt.
Hier stellt sich die Frage, ob unser bisheriges Engagement zur Geldwäschereibekämpfung nicht doch ausreichend ist?
Was Denken Sie dazu?