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Säule 3a Vorsorgebeiträge ab Januar 2019

Gepostet von Beat Munsch am Sonntag, Januar 13, 2019 Unter: Steuern
Die maximal zulässigen Vorsorgebeiträge für die Säule 3a sind per 1. Januar 2019 leicht erhöht worden und betragen nun:

  • Fr.   6'826.- für Personen, die in einer Pensionskasse versichert sind.
  • Fr. 34'128.-, jedoch maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens, für Personen die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.

Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit dem Abschliessen einer Säule 3a die Frage, ob diese besser bei einer Bank oder bei einer Versicherung abzuschliessen sei. Die Antwort ist, wie fast immer, abhängig von der Situation, in der sich die Person befindet und kann am besten in einer persönlichen Beratung erörtert werden.

Hier gebe ich eine kleine Entscheidungshilfe:

  • Die persönliche Vorsorgesituation fürs Alter ist geregelt. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit steht genügend Ersatzeinkommen zur Verfügung damit der gewünschte Lebensstandard langfristig weiterhin gehalten werden kann und im Todesfall ist für die Hinterbliebenen vorgesorgt.
    Diese Person benötigt keine weitere Absicherung und ist mit einer 3a Banklösung zum Steuern sparen (Konto oder Depot) bestens bedient.

  • Die persönliche Vorsorgesituation fürs Alter ist geregelt. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall bestehen Absicherungslücken.
    Hier ist eine an den Bedarf ausgerichtete Erwerbsunfähigkeitsrente und / oder Todesfallversicherung sinnvoll. Zum ausnutzen der maximal möglichen Steuerersparnis kann eine 3a Banklösung oder eine flexible 3a Versicherung kombiniert werden.

  • Es besteht eine grössere Vorsorgelücke im Alter, die in jedem Fall abgedeckt werden muss.
    Hier kann eine Kapitalbildende Versicherung, die, je nach Vorsorgedauer einen entsprechend hohen Aktienanteil aufweist, sinnvoll sein, da der Kapitalaufbau durch die Prämienbefreiung abgesichert wird und durch den "Sparzwang" des Versicherungssparens auch tatsächlich stattfindet.

In: Steuern 


Tags: steuern sparen  3a  gebundene vorsorge   

Über den Autor dieser Seite


Beat Munsch Beat Munsch ist selbständiger Finanzplaner und seit 1999 in der Branche tätig. Durch die langjährige Berufspraxis bei Banken und Versicherungen hat er sich ein profundes Fachwissen angeeignet, und sich die Freiheit gegönnt, eine eigene Meinung abseits des Produkteverkaufs, wie er üblicherweise in der Beratung von Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen und insbesondere "unabhängigen" Beratungsunternehmen stattfindet, zu etablieren und auch zu vertreten. Und nun ... erwartet Sie ein informatives Lesevergnügen ...