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Säule 3a Vorsorgebeiträge ab Januar 2019

Gepostet von Beat Munsch am Sonntag, Januar 13, 2019, In : Steuern 
Die maximal zulässigen Vorsorgebeiträge für die Säule 3a sind per 1. Januar 2019 leicht erhöht worden und betragen nun:

  • Fr.   6'826.- für Personen, die in einer Pensionskasse versichert sind.
  • Fr. 34'128.-, jedoch maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens, für Personen die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.

Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit dem Abschliessen einer Säule 3a die Frage, ob diese besser bei einer Bank oder bei einer Versicherung abzuschliessen sei. Die Antwort i...

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Über den Autor dieser Seite


Beat Munsch Beat Munsch ist selbständiger Finanzplaner und seit 1999 in der Branche tätig. Durch die langjährige Berufspraxis bei Banken und Versicherungen hat er sich ein profundes Fachwissen angeeignet, und sich die Freiheit gegönnt, eine eigene Meinung abseits des Produkteverkaufs, wie er üblicherweise in der Beratung von Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen und insbesondere "unabhängigen" Beratungsunternehmen stattfindet, zu etablieren und auch zu vertreten. Und nun ... erwartet Sie ein informatives Lesevergnügen ...