Die maximal zulässigen Vorsorgebeiträge für die Säule 3a sind per 1. Januar 2019 leicht erhöht worden und betragen nun:
- Fr. 6'826.- für Personen, die in einer Pensionskasse versichert sind.
- Fr. 34'128.-, jedoch maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens, für Personen die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit dem Abschliessen einer Säule 3a die Frage, ob diese besser bei einer Bank oder bei einer Versicherung abzuschliessen sei. Die Antwort i...
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